⟩ Regelungen


Regelungen

Hier finden Sie die aktuellen Regelungen des Sportunterrichts und die Regelungen zur Benutzung des Kraftraums auch als PDF.

Regelungen des Sportunterrichts

Mit Beginn des Schuljahres informieren wir die Eltern und die Schülerinnen und Schüler über die besonderen Regelungen für den Ablauf des Sportunterrichts

-Die Schülerinnen und Schüler warten vor der Sporthalle, auch wenn die Halle offen sein sollte, bis ihre Lehrkraft kommt.DerEingangsraum der Sporthallen und die Umkleideräume dürfen nichtmit schmutzigen Schuhen betreten werden.

-Die Umkleideräume dürfen nicht beschädigt, beschmutzt und beschmiert werden. Stellen die Schülerinnen und Schüler beim Betreten der Umkleideräume fest, dass diese nicht in einem „sauberen“ Zustand sind, teilen sie dies der Lehrkraft mit.

-Im Sportunterricht ist auf das Tragen sportgerechter Kleidung zu achten (T-Shirt, Sporthose, Sportschuhe mit möglichst heller Sohle).

-Schülerinnen und Schüler, die aus gesundheitlichen Gründen nicht am Sportunterricht teilnehmen können oder ihr Sportzeug vergessen haben, werden, soweit möglich, mit ins Unterrichtsgeschehen eingebunden, z.B. als Helfer, Schiedsrichter, Teilnehmende an Gesprächs-und Reflexionsphasen. Deshalb sind immer Turnschuhe zum Betreten der Halle mitzubringen.Schülerinnen und Schüler, insbesondere der Oberstufe, die aus gesundheitlichen Gründen längerfristig nicht aktiv am Sportunterricht teilnehmen können, müssen theoretische Aufgaben des jeweiligen Unterrichtsthemas (z.B. Bewegungsbeschreibung, Bewegungskorrektur) erledigen.

-Uhren und Schmuck sind vor dem Sportunterricht abzulegen. Bei Schmuck reicht es aus, ihn abzukleben, wenn dadurch Verletzungen ausgeschlossen sind.Wenn durch Piercing angebrachter Schmuck nicht entsprechend abgelegt werden kann und ein sicheres Abkleben -auch an nicht sichtbaren Stellen -nicht möglich ist, steht es im Ermessen der unterrichtenden Lehrkraft, sie von der aktiven Teilnahme am Sportunterricht auszuschließen.

-Nach dem Umziehen nehmen die Schülerinnen und Schüler -auch die, die nicht aktiv amSportunterricht mitmachen können-ihre Wertsachen (Handy, Uhren, Geldbörse etc.) aus dem Umkleideraum mit und warten vor der Halle, bis die Lehrkraft kommt. Alle Wertsachen werden in einer Box von der Lehrkraft aufbewahrt. Da die Schule für Wertsachen keine Haftung übernimmt, wird empfohlen, Wertsachen am Tag des Sportunterrichts zu Hause zu lassen.Geräteräume dürfen nur nach Aufforderung durch die Lehrkraft betreten werden.

-Das Mitfahren auf Mattenwagen und Geräten ist nicht erlaubt. Turngeräte dürfen erst dann benutzt werden, wenn die Lehrkraft diese freigegeben hat.

-Am Auf-und Abbau beteiligen sich alle Schülerinnen und Schüler.

-Für das Lernen von neuen Bewegungen und zur Bewegungskorrektur können durch die Lehrkraft Aufzeichnungen mit elektronischen Medien gemacht werden. Sie werden nur zur Beobachtung des   Lernprozesses verwendet und nach dem Schüler-Lehrergespräch sofort gelöscht.

Regelungen zur Benutzung des Kraftraums

Der Kraftraum kann von Schülerinnen und Schülern ab der 9. Klasse –außerhalb des Sportunterrichts -im Rahmen des Pausensports (7. Stunde) benutzt werden, sofern eine Lehrkraft anwesend ist.Bevor der Kraftraum genutzt wird, muss eine fachliche Einweisung in die Thematik Krafttraining und in die Benutzung der Trainingsgeräte stattgefunden haben. Dies erfolgt im Rahmen des Unterrichtsthemas „Kraft“ in der Klasse 9. Der Hinweis „Grundlagen eines richtigen Krafttrainings“ ist einzuhalten!Eine Nutzung außerhalb des Pausensports ist nur für Schüler und Schülerinnen der Oberstufe möglich und wenn eine Lehrkraft in der Kreissporthalle Unterricht hat. Es müssen immer mindestens zwei Schüler/Schülerinnen im Kraftraum sein.

Es sind folgende Punkte zu beachten:

-Straßenschuhe, Schultaschen, Rucksäcke, Jacken, Getränkeflaschen etc. bleiben außerhalb des Kraftraumes.

-Es darf im Kraftraum nicht gegessen und getrunken werden.

-Die Trainingsgeräte sind entsprechend der Anleitung sorgfältig zu bedienen.

-Schäden an den Trainingsgeräten oder an Gebäudeteilen sind sofort der Lehrkraft zu melden.

-Defekte Trainingsgeräte dürfen nicht weiter benutzt werden.

-Mitschüler und Mitschülerinnen dürfen nicht gefährdet werden.

-An der Beinpressmaschine muss ein Handtuch untergelegt werden.

-Wenn das Krafttraining beendet ist, sind alle Kleingeräte, Hanteln, Scheiben, Matten wieder an den vorgeschriebenen Aufbewahrungsort zurückzulegen.

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