〉 Förderkonzept
LRS meint hier, dass der Schüler oder die Schülerin besondere Schwierigkeiten beim Lesen und/oder Rechtschreiben aufweist. Dies bedeutet, dass das Kind im Verhältnis gesehen wesentlich mehr Fehler macht, als andere Kinder dieser Altersgruppe statistisch machen würden. Diese Schwierigkeiten kann das Kind nicht in Eigenregie aufarbeiten und sollte somit fachkundig gefördert werden.
Es bedeutet nicht (zwangsläufig), dass das Kind an einer Lese-Rechtschreib-Störung (Legasthenie) leidet.
Lesen, Handschrift und Rechtschreibung stellen nach wie vor sowohl im schulischen Umfeld als auch im Alltag wesentliche Kernkompetenzen dar, welche als Schlüsselqualifikationen fungieren.
Den Kompetenzbereich Lesenbenötigen wir in sämtlichen Alltagsbereichen: Orientierung im Straßenverkehr; Lesen von Verträgen, Anleitungen, Emails, Briefen, …
Zudem ist Lesekompetenz wichtig, um den Wahrheitsgehalt von Informationen schnell erfassen/überprüfen zu können (z.B. Fake News).
Im schulischen Bereich, insbesondere am Gymnasium, wo auch die Inhalte der Nebenfächer oft über Sachtexte erschlossen werden, kommt dem Lesen eine grundlegende Funktion zu, um am Lernprozess teilhaben zu können.
„Zahlreiche neurowissenschaftliche Studien bestätigen, dass bei Kindern motorische und kognitive Entwicklung zusammenhängen – und dass sich das Schreiben mit der Hand positiv auf die Entwicklung der motorischen und geistigen Fähigkeiten auswirkt. Außerdem werden die Merkfähigkeit, das inhaltliche Verständnis und die Kreativität gefördert.“ (Zitat von Dr. Marianela Diaz Meyer aus dem Online-Artikel „Das Gehirn schreibt mit“; www.friedrich-verlag.de/bildung-plus/digitale-schule/medieneinsatz-im-unterricht/pro-und-contra/das-gehirn-schreibt-mit/; 31.01.2025)
Die Rechtschreibung hat eine wichtige Funktion für das Lesen. Durch sie lassen sich Texte besser verstehen. Gleichzeitig zeigen sich auch Probleme, wenn verschiedene Schreibweisen zugelassen sind. „Je mehr Variation im Gebrauch herumschwirrt, also je uneinheitlicher ein Wort geschrieben wird, desto länger brauchen wir, um es zu lesen, um es zu erkennen“. (Zitat von Kristian Berg aus dem Online-Artikel „Probleme mit deutscher Sprache Wozu noch Rechtschreibung?“; https://www.deutschlandfunk.de/rechtschreibung-immer-schlechter-100.html; 31.01.2025)
Nachdem die neuen fünften Klassen sich bei uns eingewöhnt haben, führen wir ein Rechtschreibscreening durch und diagnostizieren hier mit einem standardisierten Testverfahren (Münsteraner Rechtschreibanalyse) den Förderbedarf der Kinder. Dieses Rechtschreibscreening bietet uns die Möglichkeit, möglichst früh einen vorliegenden Förderbedarf der Kinder zu erkennen und Fördermaßnahmen in die Wege zu leiten, damit die Kinder ihre Defizite nach Möglichkeit beheben können.
Binnendifferenzierung bei mittlerem Förderbedarf
Weisen die Kinder nur einen mittleren Förderbedarf auf, wird dies Ihnen als Eltern mittels eines Elternbriefes mitgeteilt. Die Kinder bekommen im Anschluss von der jeweiligen Deutschlehrkraft individuell auf die Fehlerschwerpunkte Ihres Kindes zugeschnittene Förderpakete, die die Kinder zuhause erarbeiten sollen. Die Deutschlehrkräfte stehen hier unterstützend und beratend zur Seite.
Förderkurse bei besonders intensivem und individuellem Förderbedarf
Hat der Rechtschreibtest einen deutlichen oderbesonders intensiven und individuellen Förderbedarf für Ihr Kind ergeben, d.h. dass Ihr Kind im Vergleich zu anderen Kindern in diesem Alter erhebliche Schwierigkeiten im Bereich der Lese- und Rechtschreibfähigkeiten besitzt, wird Ihr Kind einem speziellen Förderkurs zugewiesen.
Aber machen Sie sich keine Sorgen, wir greifen Ihrem Kind in diesem Förderkurs unter die Arme. Wenn wir alle zusammenarbeiten, können wir so nach und nach die Schwierigkeiten verringern. Allerdings geht dies nicht von heute auf morgen, sondern braucht Zeit und Geduld. Da diese zeitintensive, individuelle Förderung im gesamten Klassenverband nicht umsetzbar ist, wird ihr Kind verpflichtet an unserem speziellen Lese- und Rechtschreibförderkurs teilzunehmen, um so Ihrem Kind nach besten Möglichkeiten helfen zu können und ihm den Raum zu schaffen, in Ruhe seine Kompetenzen in diesem Bereich aufzuarbeiten. Der Förderkurs ist als Hilfe und Unterstützung gedacht.
Bei gewährtem Nachteilsausgleich ist der Kurs ohnehin verpflichtend zu belegen.
Für Ihr Kind wird ein individueller Förderplan erstellt, sodass Ihr Kind gezielt gefördert werden kann.
Ab dem zweiten Halbjahr in der Jahrgangsstufe 5 wird ihr Kind dann am LRS-Förderunterricht teilnehmen.
Der Besuch des Förderkurses wird mindestens bis Ende der Jahrgangsstufe 6 empfohlen, da es dieses Zeitraums bedarf, um möglichst nachhaltig die Schwächen Ihrer Kinder abzubauen und in Stärken zu verwandeln. Im Verlauf des Förderkurses werden weitere Diagnosen durchgeführt und der Förderplan so immer wieder erneut auf die Bedürfnisse Ihres Kindes angepasst.
Zu Beginn des Förderkurses erhält Ihr Kind sein Logbuch. In diesem werden dem Kind drei Förderziele eingetragen, an denen dann im Förderkurs zunächst gearbeitet wird.
Wir arbeiten im Förderkurs mit unserem speziell entwickelten hybriden Fördermodell: dem Lernchancenmobil.
Dieses zeigt Ihrem Kind neben der Erarbeitung grundlegender Strategien und Regelwissens in/mit analogen Übungen, Lernspielen und digitalen Übungsformaten verschiedene Lernwege auf.
Hier übernehmen die Kinder Verantwortung für Ihren eigenen Lernprozess. Die Förderlehrkraft steht als Lerncoach zur Seite, hilft bei der Entscheidung des Lernweges, unterstützt die Kinder und erklärt z.B. Übungen und Lernstrategien.
Um den Kindern auch kleine Fortschritte aufzeigen und somit motivieren zu können, entscheidet das Kind gemeinsam mit der Förderlehrkraft, ob es, wenn es sich in seinem gerade bearbeiteten Förderschwerpunkt sicher fühlt, an einem Checkpoint-Test für das Thema teilnehmen möchte.
So wird in den Jahrgangsstufen 5 und 6 nach und nach an den jeweiligen Förderschwerpunkten/Fehlerschwerpunkten gearbeitet und versucht, je nach Lerngeschwindigkeit und Möglichkeiten der Kinder die Schwierigkeiten in diesen Bereichen aufzuarbeiten.
Am Ende der Jahrgangsstufe 6 erfolgt spätestens eine erneute Diagnose, in der festgestellt wird, inwiefern Ihre Kinder sich verbessert haben und ob auch in der Jahrgangsstufe 7 weiterhin der Bedarf einer Förderung bestehen bleibt oder die Kinder bei Verbesserung den Förderkurs verlassen können. Auch diese Nachtestung wird Ihnen als Eltern in Form einer ausführlichen Empfehlung schriftlich ausgehändigt.
In den Jahrgangsstufen 7-10 bieten wir unseren Förderkurs LRS-7+ an. Dieser richtet sich an Schüler und Schülerinnen, die weiterhin Bedarf einer individuellen Förderung aufweisen, da eine Automatisierung der Rechtschreibprozesse noch nicht ausreichend gelungen ist. Zudem richtet sich dieser an Schüler und Schülerinnen dieser Jahrgangsstufen, die einen Nachteilsausgleich gewährt bekommen haben, und ist für diese verpflichtend zu belegen, sofern keine nachgewiesene außerschulische Förderung besteht.
In diesem Kurs werden zunächst die restlichen Fehlerschwerpunkte erarbeitet und dann im Sinne eines Spiralcurriculums vertieft. Hier ist die Bestrebung, nach und nach eine Automatisierung der Rechtschreibung zu generieren, damit sich die Kinder bei zweigeteiltem Fokus (Inhalt und Rechtschreibung) durch die Automatisierung nach und nach vermehrt auf den Inhalt konzentrieren können. Des Weiteren wird zunehmend versucht, den Schülern Strategien im Umgang mit Fehlschreibungen in eigenverfassten Texten beizubringen, um eigene Fehler im Anschluss an die Textverfassung identifizieren und beheben zu können.
Auch in diesem Kurs werden in regelmäßigen Abständen Diagnosen durchgeführt und die Förderpläne entsprechend angepasst.
Wenn Ihr Kind eine diagnostizierte Lese- und/ oder Rechtschreibstörung aufweist oder besonders individuelle Schwierigkeiten aufweist, besteht die Möglichkeit, einen Nachteilsausgleich zu beantragen.
Die Ansprechpartnerin der Schule ist hierfür unsere LRS-Beauftragte Stephanie Pulz. Diese berät Sie hier gern über Antrag, Möglichkeiten, einhergehende Verpflichtungen und die Rechtsgrundlage.
Gemeinsam mit Ihnen, dem Klassenteam und ggf. begleitenden Lerntherapeuten wird beraten, welche Art des Nachteilsausgleiches Ihr Kind in seinem Lernprozess am besten unterstützen würde. Hierbei gilt nach Verordnungslage die Prämisse „Maximal fordern, ohne zu überfordern“. Der Grundgedanke sollte hierbei immer die Förderung und der damit verbundene Abbau der Lernschwierigkeiten sein. Deswegen ist die Gewährung eines Nachteilsausgleiches immer an die Bedingung einer aktiven Teilnahme an einer Fördermaßnahme (LRS-Förderkurs oder Kooperation mit einer außerschulischen Therapie) geknüpft. Laut Verordnung ist zusätzlich zu beachten, dass die Gewährung eines Nachteilsausgleiches bis zum Ende der Jahrgangsstufe 10 abgebaut werden sollte und nur in begründeten Ausnahmefällen auch in der Oberstufe (hier durch das Schulamt) gewährt wird.
Die Entscheidung, welcher Nachteilsausgleich letztendlich gewährt wird, obliegt nach der Beratung der Klassenkonferenz Ihres Kindes.
Die Ansprechperson für Fragen zum Thema LRS ist unsere LRS-Beauftragte Frau Pulz. Kontakt: stephanie.pulz@s-gpw.de
Bitte wenden Sie sich bei Fragen gerne an Sie.