⟩ Notengebung


Allgemeine Hinweise zur Notengebung

Für die Notengebung sind sowohl die im Unterrichtsprozess kontinuierlich erbrachten Leistungen, als auch die aus punktuellen Überprüfungen erreichten Leistungen, die aus der Beurteilung des motorischen Handelns resultieren, beurteilungsrelevant.
Die Fachschaft Sport hat sich auf verbindliche punktuelle Leistungsüberprüfungen pro Halbjahr (siehe Stoff- und Bildungsplan) festgelegt.
Zu den kontinuierlich erbrachten Leistungen gehören insbesondere:

  • Bewegungskönnen (z.B. Beherrschung der Technik, Kenntnisse und Anwendung der Taktik und der Regeln) unter Einbeziehung des individuellen Lernfortschritts.
  • Koordinative, konditionelle (Ausdauer, Kraft, Schnelligkeit) und gestalterische Fähigkeiten
  • Arbeitsverhalten:
    •  Anstrengungs- und Lernbereitschaft, Beteiligung am Auf- und Abbau der Geräte, Sportzeug dabei
  • Selbstständigkeit, Mitverantwortung, Beiträge zu gemeinsamer Planung und Gestaltung von Lern-, Übungs-, Spiel- und Wettkampfsituationen
  • Sozialverhalten:
    •  Fairness, Kooperations- und Hilfsbereitschaft, Teamfähigkeit
  • Sachzusammenhänge sachgerecht und kritisch reflektiert erläutern.

Die kontinuierlich erbrachten Leistungen und die punktuellen Leistungsüberprüfungen sind im sportlichen Handeln eng miteinander verknüpft und bedingen sich in vielfältiger Weise.

Die kontinuierlichen Leistungen sollen ca. die Hälfte der Zeugnisnote ausmachen. Eine schematisch-rechnerische Ermittlung der Note ist nicht zulässig.
Gesundheitliche Beeinträchtigungen (z.B. Allergien, Asthma) werden bei der Sportausübung und der Notengebung berücksichtigt.

Weiter rechtliche Grundlagen zur Notengebung sind in der Verordnung zum Schulsport (hess. Schulgesetz) enthalten, die im Wesentlichen folgendes aussagen:
Bei der Notengebung ist der individuelle Lernfortschritt zu berücksichtigen. Für die Note im zweiten Halbjahr gilt: Auch wenn damit das Schwergewicht der über das gesamte Schuljahr erbrachten Leistungen auf dem 2.Halbjahr liegt, dürfen die Leistungen des 1.Halbjahres nicht unbeachtet bleiben.

Informationen zur Befreiuung vom Schulsport finden Sie hier.

Zusammensetzung der Sportnote

Die kontinuierlich erbrachte Leistung setzt sich aus folgenden Leistungen zusammen:

Fitnessüberprüfung

Die Pädagogische Perspektive "Gesundheit" ist ein Schwerpunkt für den Sportunterricht. Ziel muss es daher auch sein, die Schülerinnen und Schüler zur Verbesserung bzw. zum Erhalt ihres körperlichen Fitnesszustandes anzuhalten. Im Jahrgang 8 wird der Bereich Ausdauer (C-Test oder Shuttle-run) und im Jahrgang 9 der Bereich Kraft (Liegestütztest) besonders thematisiert.

Die Leistungstabellen können hier eingesehen werden:

  • Leistungsüberprüfung in der Mittelstufe (pdf)
  • Leistungsüberprüfung in der Oberstufe (pdf)

Befreiuung vom Schulsport

Nach dem hess. Schulgesetz (ABL 2011) ist folgendes dabei zu beachten:

Die Teilnahme am Schulsport ist obligatorisch. Eine gänzliche oder teilweise Freistellung vom Schulsport kann nur aus gesundheitlichen Gründen bei Vorlage eines ärztlichen Attests und auf Antrag der Eltern oder der volljährigen Schülerin oder des volljährigen Schülers erfolgen.
Die Entscheidung trifft bei einem Zeitraum

  • von bis zu vier Wochen die Sportlehrkraft im Benehmen mit der Klassenlehrkraft oder der Tutorin oder dem Tutor.
  • Bei einer Freistellung von mehr als vier Wochen trifft die Entscheidung die Schulleiterin oder der Schulleiter.
  • Wird der Zeitraum von drei Monaten überschritten, bedarf es für die Entscheidung der Vorlage eines amtsärztlichen Attests, es sei denn, es liegen offensichtliche und für die Sportlehrkraft erkennbare Verletzungen vor.
  • Bei einer gänzlichen oder teilweisen Freistellung über ein Jahr hinaus ist nach einem Jahr ein neues amtsärztliches Attest vorzulegen.

Wenn es der Freistellungsgrund zulässt, soll die Schülerin oder der Schüler während des Sportunterrichts anwesend sein, um sporttheoretischen Unterrichtsinhalten zu folgen und ausgewählte Aufgaben zu übernehmen. Diese Regelung gilt insbesondere für Schülerinnen und Schüler der Oberstufe.
 

Gymnasium Philippinum Weilburg © 2023  |  Impressum und rechtliche Hinweise Datenschutz
Experimentelles Feature: Zwischen Hell-/Dunkelmodus wechseln